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Nationales Visum Erteilung
[Nr.99125002001000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nach Deutschland einreisen wollen, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Es hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, ob Sie für kurze Besuchsreisen oder auch für längere Aufenthalte von der Visumpflicht befreit sind.
Kein Visum benötigen Sie als
- EU-Staatsangehöriger
- Staatsangehöriger z.B. folgender Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
- Staatsangehörige vieler anderer Staaten benötigen bei Kurzaufenthalten bis zu drei Monaten ebenfalls kein Visum.
- Staatsangehörige einer Reihe von Ländern (z. B. USA, Kanada, Australien) können auch für einen längeren Aufenthalt ohne Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat).
Rechtsgrundlage
- § 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen - § 6 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
Visum - Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
- Verordnung (EG) Nr. 562/2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)