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Ausländerbehörde

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Neustadt

Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr:

Bürgerbüro und Zulassungsstelle
Montag: 8-12 Uhr und 13-16 Uhr,
Dienstag: 8-12 Uhr
Donnerstag: 13-18 Uhr

Führerscheinstelle und Ausländerbehörde
Montag und Dienstag: 8.30-12.00 Uhr
Donnerstag: 14-18 Uhr

Bauberatungszentrum
Montag bis Mittwoch: 8.30-12.00 Uhr
Donnerstag: 14-18 Uhr

Stadtkasse
Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung
Dienstag: 8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr


Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.



Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Sich selbst und andere zu schützen bleibt aber sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. In der aktuellen Lage ist es dringend geboten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Wir bitten Sie ebenfalls um die Einhaltung eines Mindestabstandes. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.

Zuständig für 20 Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern »

Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Deutschen »

Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger »

Aufenthaltserlaubnis erteilen für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung »

Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung »

Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Forschung »

Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Studienbewerbung oder des Studiums »

Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung »

Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit »

Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Teilnahme an einem Sprachkurs oder zum Schulbesuch »

Ausländerangelegenheiten »

Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung »

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung »

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG »

Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten »

Niederlassungserlaubnis Erteilung »

Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft »

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen »

Notreiseausweis Ausstellung »

Verpflichtungserklärung abgeben »