Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
[Nr.99015018148004 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.
Voraussetzungen
Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:
Unterstützende Institutionen
Arbeitsagentur, Rentenversicherung, ggf. Berufsgenossenschaften.