LEICHTVERPACKUNGEN (GELBE SÄCKE)

Zu den Leichtverpackungen (LVP) gehören Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Aluminiumfolie oder aus Verbundstoffen, beispielsweise Joghurtbecher, Shampooflaschen, Konservendosen und Blisterverpackungen von Medikamenten.

Was passiert mit den eingesammelten Leichtstoffen ?
Die gesammelten Leichtstoffe gelangen in spezielle Sortieranlagen, in denen Störstoffe entfernt und die verbleibenden Materialien getrennt werden. Auf diese Weise entstehen große Chargen einzelner Verpackungsarten wie Aluminium, Weißblech, Getränkekartons, Kunststoffflaschen, Folien oder Mischkunststoffe. Anschließend werden diese zu Aufbereitungsanlagen transportiert und dort entweder werkstofflich, rohstofflich oder energetisch verwertet.

Wie werden die Leichtverpackungen eingesammelt ?
Für die Sammlung stehen gelbe Wertstoffsäcke zur Verfügung. Diese haben ein Volumen von 60 Litern und sind bei folgenden Ausgabestellen erhältlich. Die Abholung der Säcke erfolgt alle 2 Wochen.

Wer trägt die Kosten für die Einsammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen ?
Die Entsorgung der Glas- und Leichtstoffverpackungen wird im Rahmen der Verpackungsverordnung durchgeführt. Diese bietet den Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpackungen die Möglichkeit, sich für die Sammlung und Verwertung dieser Verpackungen Dualer Systeme zu bedienen; das bekannteste ist die "Der Grüne Punkt-Duales System Deutschland GmbH (DSD)". Diese Systeme sind auch für die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen zuständig. Die Sammelsysteme (z.B. Tonne, Sack oder Container) werden mit den Kommunen abgestimmt.

Wie finanzieren sich diese Dualen Systeme ?
Mittlerweile gibt es 10 Firmen, die die Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen übernehmen. Diese Dualen Systeme erhalten von den Herstellern der Verkaufsverpackungen Lizenzgebühren. Die Hersteller geben die Kosten über die Abfüller und den Handel an den Endverbraucher weiter. Beim Einkaufen zahlen Sie dann einige Cents für die Entsorgung der Verpackung indirekt an diese Systeme. Dies summiert sich übers Jahr auf durchschnittlich 12 Euro pro Einwohner.
Sie sollten keine Verpackungen über den Restmüll entsorgen, da Sie ansonsten deren Entsorgung doppelt bezahlen: Zuerst beim Einkaufen über die Gebühr für den Grünen Punkt, dann beim Entsorgen des Restabfalles über die kommunale Abfallgebühr an den ESN.

Was darf als Leichtverpackung entsorgt werden und was nicht?

Das darf als Leichtverpackung entsorgt werden ✓

  • Verpackungen aus Kunststoff zum Beispiel Joghurtbecher, Shampooflasche
  • Verpackungen aus Metall zum Beispiel Konservendosen, Aluminiumfolie
  • Verpackungen aus Verbundstoff zum Beispiel Getränke- und Milchkartons
  • Verpackungen aus Aluminium zum Beispiel Blisterverpackungen 
  • Styropor- Verpackungen
  • alle Verpackungen sollten restentleert sein

Das darf nicht als Leichtverpackung entsorgt werden X

  • Essensreste
  • Haushaltsgegenstände aus Kunststoff 
  • Problemstoffe
  • Batterien
  • Vapes 

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