Ortsverwaltungen

Seit der Kommunalrechtsreform im Jahr 1998 werden die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Ortsbezirke gewählt. In Neustadt an der Weinstraße erfolgte die erste Direktwahl 1999. Die aktuell amtierenden neun Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wurden 2024 gewählt. Sie vertreten u. a. die Belange der Ortsbezirke gegenüber dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister.

Informationen zu den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, ihren Vertreterinnen und Vertretern sowie Ortsbeiräten finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Ortsverwaltungen: