RESTABFALL
Zum Restabfall gehören die Abfälle, die nicht zu den oben genannten Wertstoffen gehören und auch keiner sonstigen Verwertung oder gesonderten Entsorgung zugeführt werden sollten, wie Hygieneartikel (Windeln, Damenbinden, Feuchttücher), medizinische Artikel (Pflaster, Verbände), Kehricht, Zigarettenkippen.
Was passiert mit dem Restabfall ?
Die eingesammelten Restabfälle werden auf dem Wertstoffhof in 40 cbm - Container umgeladen und zum Müllheizkraftwerk nach Pirmasens verbracht.
Bei der anschließenden thermischen Verwertung erhält man Strom und Wärme, die teils selbst genutzt und teils vermarktet werden.
Wie werden die Restabfälle eingesammelt ?
Die schwarzen Restabfalltonnen stehen in verschiedenen Größen zur Verfügung:
Tonnen mit 40 l, 60 l, 80 l, 120 l und 180 l Fassungsvermögen werden generell alle 2 Wochen geleert.
Weiterhin stehen vor allem für Gewerbebetriebe, Verwaltungen, Wohnanlagen folgende Tonnen zur Verfügung:
240 l – Tonnen und 4-rädrige Behälter mit 770 l und 1.100 l Volumen. Diese können wahlweise 2 – wöchentlich, wöchentlich oder sogar zweimal pro Woche geleert werden.
Was mache ich, wenn etwas mehr Müll anfällt ?
Wenn bei einer Aufräumaktion oder einer Feier soviel Restmüll anfällt, dass er nicht in die Mülltonne passt, können Sie zusätzlich blaue Säcke kaufen. Diese stellen Sie befüllt bei der nächsten Leerung neben die Schwarze Tonne.
Die Säcke haben ein Volumen von 60 l und kosten 4 €. Sie erhalten diese bei den Ausgabestellen für Wertstoffsäcke.
Sie können den Restmüll aber auch beim Wertstoffhof abgeben. Soweit er aus einem Neustadter Haushalt stammt gilt die Kleinmengenregelung: Eine Menge bis 480 Liter kostet pauschal 10 €.
Wenn Sie nur einen Sack bis 60 Liter anliefern, zahlen Sie für diese Kleinstmenge eine Gebühr von 4 €.
Bitte beachten Sie, dass Sie samstags vor der Anlieferung einen Termin vereinbaren müssen: Terminvereinbarung Wertstoffhof
Was darf in den Restabfall und was nicht?
Das darf in die Restabfalltonne ✓
- Hygieneartikel: Verwendete Taschentücher, Wattestäbchen, Kosmetikpads
- Windeln und Inkontinenzmaterial: Einwegwindeln, Inkontinenzeinlagen
- Staubsaugerbeutel: Gefüllte Staubsaugerbeutel mit Hausstaub
- Katzenstreu: Gebrauchtes Katzenstreu
- Kleine Kunststoffgegenstände: Defekte Spielzeuge, Zahnbürsten
- Keramik und Porzellan: Zerbrochenes Geschirr
- Asche: Abgekühlte Asche von Kaminen oder Öfen
- Verpackungen mit Lebensmittelresten: Stark verschmutzte Verpackungen, die nicht recyclingfähig sind
- Tapetenreste: Kleine Mengen an Tapetenabfällen
- Zigarettenkippen: Ausgedrückte Zigarettenstummel
- Kugelschreiber und Stifte: Leere oder defekte Schreibutensilien
- Gummiartikel: Kleine Gegenstände aus Gummi, wie Luftballons
Das darf nicht in die Restabfalltonne X
- Biomüll: Speisereste, Obst- und Gemüseschalen
- Papier und Pappe: Zeitungen, Kartons. Das gehört in die Papiertonne
- Verpackungen: Leere Plastikflaschen, Metallverpackungen
- Elektrogeräte: Kleine Elektrogeräte wie Toaster oder Haartrockner
- Batterien und Akkus: Diese sollten bei Sammelstellen im Handel oder auf dem Wertstoffhof abgegeben werden
- Glas: Flaschen, Gläser
- Bauschutt: Ziegel, Fliesen
- Sperrmüll: Große Gegenstände wie Möbel oder Matratzen
- Problemabfälle: Farben, Lacke, Chemikalien
- Textilien: Tragbare Kleidung sollte in Altkleidercontainern oder bei Sammelstellen abgegeben werden
- Druckerpatronen und Tonerkartuschen: Diese können oft beim Händler zurückgegeben oder über spezielle Sammelstellen entsorgt werden
Tonnen An-, Ab- und Ummeldung
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