Urkunden
Wir stellen Urkunden über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle aus, welche in Neustadt an der Weinstraße oder einem Ortsteil beurkundet wurden.
Beachten Sie bitte, dass Urkunden von uns nur innerhalb der Fortführungsfrist des jeweiligen Registers ausgestellt werden können.
Sie können als antragsberechtigte Person Ihre Urkunden zum Postversand oder zur persönlichen Abholung beantragen.
Urkundenarten
Sie können aus allen Registern jeweils folgende Urkunden beantragen:
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Din A4
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Din A5 (Stammbuchformat)
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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister
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Auszug aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterbebuch (mehrsprachig nach CIEC)
Für diese Arten von Urkunden entfallen Gebühren.
Zusätzlich können wir Ihnen zur Vorlage bei einer Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse, etc.) kostenfreie Urkunden erstellen. Geben Sie den entsprechenden Verwendungszweck bei Ihrer Anforderung mit an.
Abholung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur Abholung der gewünschten Urkunde(n) mit uns. Wir benötigen vorab individuelle Informationen von Ihnen, die wir beim Telefonat mit Ihnen klären möchten.
Zur Abholung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.
Postversand / Online-Dienst
Wir senden Ihnen gerne Ihre benötigte(n) Urkunde(n) per Post zu. Bitte beachten Sie, dass der jeweilige Personenstandsfall hier bereits beurkundet sein muss. Auf diesem Weg ist keine Beurkundung selbst möglich.
Online können Sie die gewünschte(n) Urkunde(n) hier beantragen:
Das gewünschte Format, die Anzahl und der Verwendungszweck werden innerhalb des Vorganges abgefragt.
Die anfallenden Gebühren werden bei dieser Vorgehensweise direkt über PayPal fällig.
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail mit allen relevanten Daten zukommen lassen. Bei dieser Variante der Beantragung erhalten Sie Antwort per E-Mail in Form einer Zahlungsaufforderung mit den Bankdaten für die Überweisung der Gebühren.
Um sicher zu stellen, dass Sie eine antragsberechtigte Person sind, laden Sie uns bitte bei beiden Anforderungsvarianten ein Bild oder Scan eines gültigen Ausweisdokumentes von Ihnen unter folgendem Link hoch: https://nextcloud.neustadt.eu/index.php/s/kHysj9ByBeKrbCA.
Diese Vorgehensweise sichert Ihnen einen hohen Datenschutz zu.
Antragsberechtigte Personen
Folgende andere Personen erhalten ohne Vollmacht eine Urkunde aus Ihrem Register:
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Eltern
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Großeltern
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Kinder
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Enkelkinder
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Ehepartner
Jede andere Person benötigt zum Erhalt eine Vollmacht von Ihnen, es sei denn, Sie kann ein rechtliches, bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Diesbezüglich erhalten Sie gerne telefonisch Informationen von uns.
Fortführungsfristen/Archivgut
Urkunden können nur für einen bestimmten Zeitraum zurückliegend ausgestellt werden. Diese sogenannten Fortführungsfristen sind wie folgt:
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Geburt 110 Jahre
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Ehe 80 Jahre
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Tod 30 Jahre
Alle Register, die Personenstandsfälle vor dieser Zeit betreffen, finden Sie bei unserem Stadtarchiv.
Ansprechpartner:
Für Abholung:
Frau Melanie Ambos: Detailseite
Geburten, Vaterschaftsanerkennungen, Urkunden
Rathausstraße 6
Zimmer 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Für Postversand:
Frau Dagmar Sixt-Leibfried: Detailseite
Beurkundungen Sterbefälle, Urkundenanforderungen
Rathausstraße 6
Zimmer 9
67433 Neustadt an der Weinstraße