Bürgermeister und Beigeordnete

In Neustadt an der Weinstraße bilden der Oberbürgermeister, der Bürgermeister und die Beigeordneten den Stadtvorstand.

Die drei hauptamtlichen Beigeordneten werden durch den Stadtrat auf die Dauer von 8 Jahren gewählt. Der erste Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister und ist der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters bei dessen Verhinderung.
Die Mitglieder des Stadtvorstandes treffen sich meist einmal wöchentlich, die Sitzungen sind nichtöffentlich. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister. In den Sitzungen werden die Tagesordnung und Themen der Sitzungen der politischen Gremien (Stadtrat, Hauptausschuss, Bauausschuss...) und weitere wichtige Themen beraten. Die Zuständigkeitsbereiche der Stadtspitze ergeben sich aus dem Verwaltungsgliederungsplan.

Die Beigeordneten im Portrait

Bürgermeister Stefan Ulrich

Beigeordneter, hauptamtlich (CDU)

  • geboren am 10.05.1966 in Langenbach (Kreis Kusel)
  • verheiratet, vier Kinder

Schulen:

  • 1972 – 1976 Grundschule Herschweiler-Pettersheim
  • 1976 – 1985 Gymnasium Kusel

Studium:

  • 1985 – 1988 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung; Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
  • zeitgleiche Tätigkeit als Beamter auf Widerruf bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz

Beruf:

  • 1988 – 28.02.2021 Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
    Tätigkeiten in den Bereichen Sozialamt, Hauptabteilung, Informationstechnik, Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (Geschäftsführung), Tourist, Kongress und Saalbau GmbH (Geschäftsführung), zuletzt Fachbereichsleiter „Finanzen und strategisches Controlling“ (Stadtkämmerer)
  • 01.03.2021 erster Beigeordneter (Bürgermeister), Dezernat II, zuständig für Finanzen, Jugend und Soziales und Eigenbetrieb Stadtentsorgung.

Ehrenamt:

  • Vorstandsmitglied im Förderverein St. Josef
  • Vorsitzender des Stiftungsrates der Irene-Handrich-Stiftung
  • Vorstandsmitglied der städtischen Stiftung Kultur, Soziales und Sport

Beigeordnete Johanna Kunzendorff

Beigeordnete, hauptamtlich (FWG)

  • geboren am 27.06.1978 in Nordhausen (Thüringen)
  • verheiratet, zwei Kinder

Schulen:

  • 1985 - 1991 Grundschule Tamara Bunke, Dresden
  • 1991 - 1992 St. Benno Gymnasium, Dresden
  • 1992 - 1998 Lessinggymnasium, Braunschweig

Studium:

  • 1998 – 2004 Studium der Raumplanung (Abschluss Dipl. Ing.) (TU Dortmund)
  • 2015 – 2017 Aufbaustudium Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft (Abschluss Master of Advanced Studies) (Universität Koblenz-Landau)

Beruf:

  • 2005 – 2016 Ingenieurgesellschaft für internationale Planungsaufgaben (IGIP mbH) als Projektingenieurin und Projektmanagerin
  • 2016 – 2018 Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft (HWG) Ludwigshafen als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Nachhaltigkeit und Energiemanagement
  • 2018 – 2021 UDATA GmbH als Team- und Projektleiterin für digitale Umweltbildungsprojekte  
  • 2021- 2023 Stadt Mannheim, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt als Klimaanpassungsmanagerin
  • 2023-2025 Stadt Mannheim, Stabsstelle Local Green Deal als Local Green Deal Managerin

Ehrenamt und Mitgliedschaften:

  • Vorsitzende FWG Neustadt Ortsgruppe Kernstadt und Beisitzerin im Vorstand FWG Neustadt
  • Mitglied in Neustadter Vereinen (u.a. Schulfördervereinen, Sportvereinen, FWG Neustadt, Deutsch-Französische Gesellschaft) 

Beigeordneter Bernhard Adams

Beigeordneter, hauptamtlich (parteilos)

  • geboren am 21.12.1973 in Neustadt an der Weinstraße
  • verheiratet, drei Kinder

Schulen:

  • 1980 bis 1984 Grundschule in Neustadt-Mußbach
  • 1984 bis 1993 Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium in Neustadt an der Weinstraße

Studium:

  • 1993 bis 2000 Studium der Raum- und Umweltplanung an der TU Kaiserslautern Abschluss Dipl.-Ing., Diplomarbeit: „Wiedergewinnung urbaner und zukunftsfähiger öffentlicher Stadträume“
  • diverse Praktika in Planungsbüros, wiss. Hilfskraft im Fachgebiet Stadtplanung (Prof. Speer / Prof. Steinebach)

Beruf:

  • 2000 bis 2002 Planungsbüro GRAS * Gruppe Architektur & Stadtplanung, Darmstadt, Träger Deutscher Städtebaupreis 2003
  • 2002 bis 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Fachgruppe Stadt, Fachbereich Architektur, TU Darmstadt, eigener Lehrauftrag
  • 2005 bis 2019 Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
    (Sachbearbeiter, Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter Stadtplanung, stellvertretender Fachbereichsleiter Stadtentwicklung & Bauwesen)
  • am 24.09.2019 Wahl zum hauptamtlichen Beigeordneten, Dezernat IV, zuständig für Gebäudemanagement, Liegenschaften, Bauverwaltung, Stadtplanung, Bauordnung, Tiefbau, Bauhof, Verkehrsplanung, Grünflächen

Mitgliedschaften:

  • seit 2004 als Stadtplaner eingetragenes Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
  • seit 2023 im Vorstand der AG fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz e.V. (AGFFK)
  • seit 2025 im Städtetag Rheinland-Pfalz als Mitglied im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr
  • Mitgliedschaften in diversen Neustadter Vereinen


Nebentätigkeiten des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG) unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

In den folgenden Darstellungen ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeister sowie die Beigeortneten im vergangenen Kalenderjahr ausgeübt haben und welche Vergütungen erzielt wurden. Die Ausführungen werden in die Niederschrift über diese Sitzung aufgenommen. Dieser Teil der Niederschrift wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die Unterrichtung des Stadtrates erfolgt bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres.


Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den 1. Beigeordneten Stefan Ulrich für das Kalenderjahr 2024

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Mitglied im Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 50,00 €
  • Mitglied im Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 50,00 €
  • Gesellschafter der GML GmbH: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Aufsichtsrates der GML GmbH: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 300,00 € (werden an die Stadt abgeführt)
  • Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Pfälzischen Pensionsanstalt: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 100,00 €
  • Verband kommunaler Unternehmen

II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich

  • Vorsitzender des Stiftungsrats der Irene-Handrich-Stiftung: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 2.050,00 € (davon werden 25 % an die Stadt weitergeleitet)




Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den Beigeordneten Bernhard Adams für das Kalenderjahr 2024

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 200, 00 €
  • Beisitzer im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz e.V. (AGFFK-RLP): keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Vertreter der Stadt im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder




Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für die Beigeordnete Waltraud Blarr für das Kalenderjahr 2024

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Vorstandsmitglied im Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Ausschusses Trägerversammlung Jobcenter: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit, Landau: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied im Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Städtetags Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder


II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich:

  • Mitglied des Bezirkstags Pfalz: Aufwandsentschädigungen 2.050,00 €, 150,00 € Sitzungsgelder
  • Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bauplanung: Aufwandsentschädigungen 900,00 €, keine Sitzungsgelder
  • Mitglied im Ausschuss für Bauplanung inklusive Energie und Klimaschutz: keine Aufwandsentschädigungen, 150,00 € Sitzungsgelder
  • Bezirkstagssitzungen: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Fraktionssitzungen: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 550,00 €
  • LUFA/Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 200,00 €
  • Bezirksausschuss: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 200,00 €
  • Ausschuss für Schulen und Weiterbildung: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
  • Ausschuss für das Biosphärenreservat: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
  • Beteiligungsausschuss: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
  • Verwaltungsrat Pfalzklinikum: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 100,00 €
  • Aufsichtsratsmitglied der Pfalzwerke AG Ludwigshafen: Aufwandsentschädigungen 9.750,00 €, Sitzungsgelder: 540,00 €
  • Vorstandsvorsitzende des Vereins Kommunen für biologische Vielfalt e.V.: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder