Welche Fördermittel für BMM gibt es?

Die wichtigsten Anlaufstellen für Fördermittel und Unterstützungsangebote im Überblick:

Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)" (Bundesministerium für Verkehr)

Allgemeine Informationen auf der Internetseite “mobil gewinnt“, der Initiative des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement.

Zwei inhaltliche Schwerpunkte/Module:

  • Initialförderung:
    • Erstberatung für Einsteiger mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement
    • für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Zuschuss für Beratungsleistungen (max. ca. 5.000 €)
    • Einreichungsfrist für Förderanträge endet am 31. Dezember 2026
  • Breitenförderung:
    • Für Umsetzer mit ersten Ideen für Betriebliches Mobilitätsmanagement
    • für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Förderung bewährter Maßnahmen (z. B. Kauf von E-Fahrzeugen und Lasten-Pedelecs, Anreize zum Radfahren wie Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden)
    • Anteilsfinanzierung mit einem Höchstbetrag (z. B. bis 60.000 €)
    • Einreichungsfrist für Förderanträge endet am 31. Dezember 2026

▶ Informationen zum Verfahren (z. B. Antragsunterlagen) auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Verkehr (BALM)https://www.balm.bund.de/


Förderung der E-Mobilität

Steuerliche Vorteile für reine E-Fahrzeuge

Neben der THG-Quote gibt es eine Steuervergünstigung, die den Umstieg auf ein E-Fahrzeug attraktiver machen soll.

Kfz-Steuer: Reine Elektroautos sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Dienstwagenregelung: Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gilt ein reduzierter geldwerter Vorteil.

  • Liegt der Bruttolistenpreis bei bis zu 100.000 €, wird nur 0,25 % des Listenpreises pro Monat versteuert.
  • Bei Fahrzeugen mit einem höheren Listenpreis gilt die 0,5 %-Regelung.

Weitere Quelle:


Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Ob privat oder gewerblich, wer mit reinen E-Fahrzeugen* oder Ladestationen den CO₂-Ausstoß in Deutschland reduziert, wird durch die sog. THG-Quotenbeteiligung mit einer jährlichen Prämie belohnt. Die THG-Prämie variiert stark, da der Verkauf der Zertifikate von Marktbedingungen abhängig ist.

* auch z. B. E-Transporter, E-Scooter und E-Motorräder, aber keine Hybride oder Plug-in-Hybride.

Die THG-Quote ist ein Klimaschutz-Instrument, das Mineralölkonzerne zur Reduktion ihrer CO₂-Emissionen verpflichtet. Sie können dies tun, indem sie THG-Zertifikate kaufen, die sie durch den Verkauf von klimafreundlicheren Kraftstoffen oder durch den Zukauf der eingesparten Emissionen von E-Fahrzeug-Besitzern erwerben.

Nach der Anmeldung bei einem der vielen Dienstleisterkönnen Sie den Antrag für die THG-Quote beim Umweltbundesamt einreichen. Es gibt viele Kooperationen, z. B. Allianz & ADAC und ACE & fairnergy, die über gebündelte THG-Quoten vorteilhafte Preise erzielen können.

Also: Mit einem elektrifizierten Fuhrpark können Unternehmen zusätzliche Einnahmen generieren und so ihre Betriebskosten senken. Die Prämie muss dann als Betriebseinnahme versteuert werden.

Weitere Quellen:


Fördermittelkompass (Energie- und Klimaschutzagentur RLP)

Der Fördermittelkompass zeigt in wenigen Schritten, welche Fördermittel für individuelle Vorhaben in Frage kommen. Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, aber auch Forschungseinrichtungen und Organisationen können hier nach geeigneten Förderprogrammen suchen. Dabei werden Programme von EU, Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern einbezogen.

https://www.energieagentur.rlp.de/angebote/foerdermittelservice/foerdermittelkompass/


Fördermöglichkeiten für Unternehmen in RLP

Übersicht mit Informationen zu den Wirtschaftsförderungsprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz:

https://mwvlw.rlp.de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-unternehmen-foerdermoeglichkeiten


Fördermittelbank (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Die Fördermittelbank bietet einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

https://www.foerderdatenbank.de/


"Klimaschutz­offensive für Unternehmen" (KfW)

Die KfW unterstützt mit der „Klimaschutz­offensive für Unternehmen“ mit einem zins­günstigen Darlehen Unternehmen, die ihren Fuhrpark auf emissionsfreie oder emissionsarme Fahr­zeuge umstellen oder in anderen Bereichen des Transports auf klima­freundliche Technologien setzen.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimaschutzoffensive-f%C3%BCr-den-Mittelstand-(293)/


"Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen" (EffInvest) (ISB)

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt. Die Zuwendungen sollen zur wirksamen Verringerung von u.a. Treibhausgasemissionen beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz nachhaltig sichern. Es sind Zuschüsse bis zu 20 % möglich, mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

https://isb.rlp.de/foerderung/364.html


Gesetzliche Krankenkassen - Gesundheitsförderung

Krankenkassen unterstützen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) nach § 20 SGB V bzw. § 20b SGB V. Es wird allerdings nicht automatisch jedes Mobilitätsprojekt gefördert – die Maßnahme muss im Rahmen der Gesundheitsförderung bzw. Prävention liegen und ist an Qualitätsstandards gebunden.

Es lohnt sich also, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob sie eine BGM/BGF-Projektförderung anbietet und ob betriebliches Mobilitätsmanagement (z. B. mit dem Rad zum Arbeitsplatz, Spinde und Duschen, Dienstfahrrad) darin enthalten ist.