Geschichte erhalten, Zukunft gestalten – Denkmalpflege in Neustadt an der Weinstraße
Neustadt an der Weinstraße ist reich an historischen Gebäuden, Ensembles und Kulturdenkmälern, die das Gesicht unserer Stadt bis heute prägen. Ob Fachwerkhaus, Weingut, Kirchenbau oder Industrieanlage – die Vielzahl und Vielfalt der Denkmäler erzählen von der bewegten Geschichte Neustadts. Die Denkmalpflege sorgt dafür, dass dieses wertvolle Erbe erhalten bleibt und zugleich behutsam in das heutige Leben integriert wird.
Bei sämtlichen Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege in Neustadt an der Weinstraße und seinen Ortsteilen ist die untere Denkmalschutzbehörde Neustadt Ihr erster Ansprechpartner. Sie berät, informiert und genehmigt.
Denkmäler und Denkmalzonen in Neustadt an der Weinstraße
Denkmalliste – Alle Neustadter Denkmäler im Überblick
Das Nachrichtliche Verzeichnis der Kulturdenkmäler gibt einen übersichtlichen Einblick in alle eingetragenen Denkmäler der Stadt – von Fachwerkhäusern über Kirchen bis hin zu historischen Ensembles. Zu jedem Denkmal finden sich die Anschrift sowie wichtige Hinweise zu den Bauphasen.
Die Denkmalliste wird von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz geführt und regelmäßig aktualisiert..
Denkmalzonen
In Neustadt gibt es mehrere Denkmalzonen – Bereiche, in denen ganze Straßenzüge oder Quartiere aufgrund ihres historischen und städtebaulichen Werts besonders geschützt sind. Fachwerkhäuser, alte Stadtmauern und historische Ensembles prägen das Bild dieser Zonen und erzählen von der Geschichte der Stadt. Die Ausweisung als Denkmalzone sorgt dafür, dass Veränderungen behutsam erfolgen und das historische Flair erhalten bleibt.
▼ Download: Flyer »Denkmalzonen in Neustadt an der Weinstraße«
Hierarchie der Denkmalbehörden in Rheinland-Pfalz
Die Denkmalbehörden in Rheinland-Pfalz unterteilen sich in
- die unteren Denkmalschutzbehörden, die bei Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt sind
- die Denkmalfachbehörde, die als Direktion Landesdenkmalpflege Bestandteil der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz ist
- die obere Denkmalschutzbehörde als Bestandteil der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
- die oberste Denkmalschutzbehörde als Teil des zuständigen Ministeriums.
Öffentliche Auslegungen
Eine Auslegung gibt Ihnen die Gelegenheit zur Einsicht in die konkreten Planwerke sowie die Option zur Stellungnahme zu diesem jeweiligen Satzungsentwurf.
Gestaltungssatzungen für unsere Weindörfer
Bestehende Ortsbildsatzung
Für die Ortsbezirke der Stadt Neustadt an der Weinstraße existiert eine gemeinsame Ortsbildsatzung aus dem Jahr 1984.
Neue Gestaltungssatzungen
Die bestehende Ortsbildsatzung, deren Geltungsdauer nun 40 Jahre erreicht, soll nun überarbeitet werden. Es gilt dabei sowohl die gebietsspezifischen Merkmale der Ortsteile als auch zeitgemäße Inhalte, wie energieeffizientes und nachhaltiges Bauen, zu berücksichtigen. Künftig wird für jedes Weindorf eine eigene Gestaltungssatzung aufgestellt. Neben den einzuhaltenden Vorschriften soll die Satzung mit ihren zusätzlichen gestalterischen Empfehlungen auch als Handbuch für Bauherren, Architekten und die Verwaltung herangezogen werden.
Überarbeitungsprozess
Den Überarbeitungsprozess kann man in drei Phasen einteilen.
Phase 1: Zunächst gilt es anhand einer detaillierten Bestandsaufnahme und -analyse die besonderen örtlichen Verhältnisse der jeweiligen Ortsbezirke herauszuarbeiten. Zu untersuchende Gestaltungselemente sind beispielsweise Dächer, Fenster, Türen sowie Fassaden in ihrer Form, Farbe und der Materialverwendung.
Phase 2: Darauf aufbauend sind Gestaltungskriterien mit Beispielen für die zukünftigen Satzungen für jeden Ortsbezirk zu erarbeiten. Auf deren Basis soll eine Beteiligung der Ortsbeiräte sowie der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgen, dabei werden die vorläufigen erarbeiteten Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Phase 3: Anschließend fließen die Ergebnisse der Beteiligung in die finale Ausarbeitung der Vorschriften für die Gestaltungssatzungen ein, welche vom Stadtrat zu beschließen sind.
Derzeit befinden wir uns in Phase 1
Die Stadtverwaltung hat das Büro stadtgespräch aus Kaiserslautern mit der Erarbeitung der Gestaltungssatzungen beauftragt. Im August werden Mitarbeitende des Planungsbüros in den Ortsbezirken unterwegs sein und das bestehende Ortsbild sowie die Bebauungsstruktur der Ortskerne erfassen.
Kontakt
Stadtentwicklung und Bauwesen: Detailseite
Amalienstraße 13
67434 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Herr Dr. Stefan Ulrich: Detailseite
Untere Denkmalschutzbehörde
Rathausstraße 4
67433 Neustadt an der Weinstraße
Weiterführende Fachfragen sowie steuerrechtliche Details werden von der Direktion Landesdenkmalpflege der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz wahrgenommen.