Sterbefall
Sterbefälle von Personen, die in Neustadt an der Weinstraße verstorben sind, werden bei unserem Standesamt beurkundet.
In der Regel übernehmen Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag für Sie die Anzeige eines Sterbefalles und die Abwicklung der Formalitäten. Von Ihrem Bestatter erfahren Sie auch, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden.
Anzeige durch Privatperson
Es steht Ihnen natürlich frei, sich selbst um die Anzeige und die Beurkundung des Sterbefalles zu kümmern. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, Hospiz oder einer ähnlichen Einrichtung ereignet, benötigt das Standesamt die schriftliche Sterbefallanzeige der jeweiligen Einrichtung.
Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus dem Familienstand und der individuellen Lebenssituation der verstorbenen Person. Diese erfahren Sie bei der Terminvereinbarung direkt von uns.
Sollten Sie nicht ausreichend deutsch sprechen oder verstehen, brauchen Sie für Ihren Termin beim Standesamt eine dolmetschende Person. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie die deutsche Sprache sicher beherrschen und sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen können.
Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden sind immer im Original mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Die Übersetzung muss von einer in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Person erfolgen. Eine Auflistung von Übersetzern finden Sie unter Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Sterbefall, der im Ausland eingetreten ist, nachträglich im Sterberegister eines deutschen Standesamts beurkundet werden.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten bzw. Lebenspartner, die Kinder sowie die Eltern des Verstorbenen.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann.
Die Nachbeurkundung kann bei uns beantragt werden, wenn die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz in Neustadt an der Weinstraße hatte und die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sofern wir Ihren Antrag über die deutsche Auslandsvertretung erhalten, kontaktieren wir Sie bei Bearbeitung.
Eine für Sie individuelle Zusammenstellung aller zum Termin erforderlichen Papiere erhalten Sie von uns. Ausländische Urkunden sind immer im Original mit deutscher Übersetzung und erforderlicher Überbeglaubigung vorzulegen.
Die Übersetzung muss von einer in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten übersetzenden Person verfasst sein. Sie finden solche Übersetzer über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Nach Abschluss der Beurkundung erhalten Sie je eine kostenfreie Urkunde für die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung. Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist vor Ort zu entrichten.
Ansprechpartner:
Frau Susanne Hellenbrand: Detailseite
Beurkundungen Sterbefälle, Urkundenanforderungen
Rathausstraße 6
Zimmer 8
67433 Neustadt an der Weinstraße