Service

Unser Service für Sie auf einen Blick:

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115 - Ihre Behördennummer

Sie haben Fragen - wir haben die Antworten

Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art.
Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.

Die Vorteile der 115

Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.

Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.

Unser 115 Serviceversprechen an Sie ist:

Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.


Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de

Notfallnummern



Kontakt

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Kontoverbindungen

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist an viele Online-Dienste angeschlossen.
Sofern bei den Online-Diensten eine Gebühr zu bezahlen ist, bietet die Stadt folgende Verfahren des Online-Bezahlens an: Paydirekt, Giropay und Lastschrift.

Bankverbindung der Stadtverwaltung

Stadtkasse Neustadt an der Weinstraße
IBAN: DE58 5465 1240 0000 0015 03
BIC: MALADE51DKH
Sparkasse Rhein-Haardt
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen im Verwendungszweck an.

Einzugsermaechtigung SEPA Lastschrift (PDF, 192 kB, Einzugsermächtigung; Sepa Lastschrift; Es gibt viele Bezeichnungen für diese bequeme Art, mit der Sie regelmäßige Forderungen der Stadt, bezahlen können.)

Umsatzsteueridentifikationsnummer der Stadtverwaltung

Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 149390961
Hinweis zur Umsatzsteueridentifikationsnummer:
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes) gewerblich oder beruflich tätig. Darüber hinaus wird die Umsatzsteueridentifikationsnummer für innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 a des Umsatzsteuergesetzes) benötigt.

Bankverbindung der Stadtwerke

Die Bankverbindung der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH finden Sie auf der Seite der Stadtwerke.


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