Auf welcher Grundlage wird der wiederkehrende Beitrag erhoben?
Der wiederkehrende Ausbaubeitrag wird auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den für Neustadt an der Weinstraße geltenden Satzungen über wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Zum Stadtrecht und allen geltenden Satzungen gelangen Sie hier.