Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte oder zur Anleitung der Ausbildung durch Tierhalter beantragen
Volltext
Die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer, Hundetherapeuten, Hundepsychologen) bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erteilung einer Erlaubnis soll sicherstellen, dass Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder gewerblich die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten.
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Kosten
Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Frist
Keine
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen