Eigenkompostierung

Eigenkompostierer verwerten einen Teil der Bioabfälle im eigenen Garten; allerdings sind nicht alle Bioabfälle dafür geeignet (z.B. Schalen von Zitrusfrüchten, fleischhaltige Essensreste, Knochen, Kleintierstreu aus pflanzlichem Material, kranke oder mit Schädlingen befallene Pflanzenteile, Samenstände und Wurzelunkräuter). Deshalb benötigen auch sie eine Biotonne.

Für Eigenkompostierer gilt aber ein reduziertes Mindestvolumen von 17,5 Liter pro Woche, d.h. wenn Sie einen Teil ihrer Bioabfälle im eigenen Garten kompostieren und ausreichend Grünfläche (50 qm pro Person) zum Verwenden des entstehenden Kompostes haben, benötigen Sie nur eine 35 l – Biotonne. Für Restabfall gilt unverändert ein Mindestvolumen von 40 Liter pro Woche.

Das Volumen der 35 l – Tonne ist gegenüber der 40 l – Tonne zwar nur etwas reduziert, aber die Gebühr wird um 33 % ermäßigt (48 €/a statt 72 €/a).
Die 35 l - Biotonne müssen Sie beim ESN schriftlich beantragen. Den Antrag dafür können Sie online einreichen: Gebührenermäßigung Eigenkompostierer.

Es gibt hier allerdings keine passende Nachbarschaftstonne, sodass nur die Nutzer der 35 l – Biotonne die Gebührenermäßigung erhalten.