Gebühren für Rest- und Bioabfalltonnen

Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der angemeldeten schwarzen und braunen Mülltonnen, also nach dem angemeldeten Rest- und Bioabfallvolumen.

Welches Abfallvolumen muss vorgehalten werden?
Das Volumen, das jede Anfallstelle vorhalten muss, heißt Mindestvolumen; es beträgt sowohl für den Restabfall als auch für den Bioabfall 20 Liter pro Woche, unabhängig wie viele Personen in einem Haushalt leben.
Darüber hinaus entscheidet jeder für sich, welches zusätzliche Abfallvolumen benötigt wird. Es sollte so gewählt werden, dass es dem Bedarf möglichst genau entspricht, d.h. die regelmäßig anfallende Müllmenge sollte möglichst genau in die Mülltonnen passen. Überfüllte Tonnen werden allerdings nicht geleert, der Deckel der Tonne muss geschlossen sein.

Müll vermeiden, Bioabfälle kompostieren und Wertstoffe trennen zahlt sich also aus!

Wie hoch ist die Abfallgebühr?
Die Gebühr für das Mindestvolumen beträgt 158,40 € pro Jahr (= 86,40 € für die 40 l - Restabfalltonne plus 72 € für die 40 l - Bioabfalltonne)

Werden andere Tonnengrößen gewählt, gelten für die Gebühren folgende Gebührensätze:

Gebührenübersicht für Restabfall bei zweiwöchentlicher Entleerung:

  • 40 l - 7,20 €/Monat
  • 60 l - 10,80 €/Monat
  • 80 l - 14,40 €/Monat
  • 120 l - 21,60 €/Monat
  • 180 l - 32,40 €/Monat
  • 240 l - 43,20 €/Monat

Nach §4 Abs. 1 Abfallgebührensatzung, gültig ab 1. Januar 2024

Gebührenübersicht für Bioabfall bei zweiwöchentlicher Entleerung:

  • 35 l - 4,00 €/Monat
  • 40 l - 6,00 €/Monat
  • 60 l - 9,00 €/Monat
  • 80 l - 12,00 €/Monat
  • 120 l - 18,00 €/Monat
  • 180 l - 27,00 €/Monat
  • 240 l - 36,00 €/Monat

Nach §4 Abs. 1 Abfallgebührensatzung, gültig ab 1. Januar 2024