Abholung von Restabfällen anmelden

Leistungsnummer: 99001065104000

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Volltext

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

      • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
      • die Abfallgebühren,
      • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
      • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

      Zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Voraussetzungen

      Restabfälle sind zum Beispiel:

      • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
      • Abfälle, die wegen ihrer Verun­reinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Rechtsgrundlage(n)

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am: 22.03.2024
      Fachlich freigegeben durch:

      Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern