Öffentliche Zustellung an Herrn Maximilian Scherr
Amtsblatt Nr. 20-2026 vom 21.05.2026
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom 05.05.2026, Aktenzeichen: 620; eck.
FAD 138591-1, an Herrn Maximilian Scherr zuletzt wohnhaft: Brandenburger Straße 12, 67454 Haßloch.
Der Betroffene ist laut Melderegister RLP (Stand: 19.05.2026) bei der obigen Anschrift gemeldet. Eine Zu-
stellung unseres Schreibens vom 05.05.2026 per Postzustellungsurkunde blieb erfolglos. Das Schreiben kam
mit Vermerk „Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück.
Aufgrund § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 19.05.1972 in der derzeit gültigen Fassung
wird das o. g. Schreiben hiermit öffentlich zugestellt. Das Schreiben kann von dem Betroffenen bei der Stadt
Neustadt, Abteilung Steuern, Hindenburgstr. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, während der allgemei-
nen Öffnungszeiten eingesehen und in Empfang genommen werden kann.
Gemäß § 122 der Abgabenordnung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes gilt das Dokument als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es
wird darauf hingewiesen, dass hierdurch Fristen in Gang gesetzt werden können nach deren Ablauf Rechts-
verluste drohen können.
gez.
Oberbürgermeister
Marc Weigel
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