Darf ich ein Balkonkraftwerk betreiben?
Um die Energiewende auch als Privatperson unterstützen zu können, gibt es die Möglichkeit, so genannte Balkonkraftwerke auf oder am eigenen Balkon anzubringen. Dabei handelt es sich um Photovoltaik-Module, welche an das elektrische Wohnungsnetz angeschlossen werden, wodurch der eigene Bezug aus dem Stromnetz reduziert werden kann. Da es sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme handelt, bitten wir Sie, vorab mit uns Kontakt aufzunehmen.
Für die Genehmigung des Balkonkraftwerkes benötigt die WBG folgende Nachweise:
- Den Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung, dass in dieser ein Balkonkraftwerk und alle damit verbundenen Risiken entsprechend mitversichert sind.
- Nachweis der fachgerechten Installation (bspw. durch Rechnung der Fachfirma).
- Der Nachweis über die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister).
Das Balkonkraftwerk muss also den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen, zertifiziert sein und fachgerecht installiert werden. Der Mieter muss die Kosten für: Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen und Wartungen in Bezug auf das Balkonkraftwerk tragen. Mit Auszug ist das Balkonkraftwerk, alle dafür angebrachten Halterungen und zusätzlichen Elektroinstallationen fachgerecht zurückzubauen, ggf. wird die Kaution erhöht.