Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung der Hauptsatzung
Amtsblatt Nr. 16-2026 vom 23.04.2026
Änderungssatzung zur Satzung
der Hauptsatzung
der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 04. Mai 1974
Aufgrund des § 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), hat der Rat der Stadt Neustadt an der Weinstraße am 03. Februar 2026 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße beschlossen.
Artikel 1
In § 11 wird unter Ziffer 2 die Ziffer 2.7 wie folgt eingefügt:
Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 04. Februar 2026 in Kraft.
Neustadt an der Weinstraße, den 09.02.2026
STADTVERWALTUNG
Gez.
Marc Weigel
Oberbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
oder
b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Buchstabe b geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Neustadt an der Weinstraße,
STADTVERWALTUNG
Gez.
Marc Weigel
Oberbürgermeister
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