Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung der Hauptsatzung

Amtsblatt Nr. 16-2026 vom 23.04.2026

Änderungssatzung zur Satzung

der Hauptsatzung

der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 04. Mai 1974

Aufgrund des § 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), hat der Rat der Stadt Neustadt an der Weinstraße am 03. Februar 2026 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße beschlossen.

Artikel 1

In § 11 wird unter Ziffer 2 die Ziffer 2.7 wie folgt eingefügt:

Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 04. Februar 2026 in Kraft.

Neustadt an der Weinstraße, den 09.02.2026

STADTVERWALTUNG

Gez.

Marc Weigel

Oberbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

a)       die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

b)      vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Buchstabe b geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in        Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Neustadt an der Weinstraße,

STADTVERWALTUNG

Gez.

Marc Weigel

Oberbürgermeister


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23.04.2026