Klarstellende Aufhebung von 129 fehlerhaften Bebauungsplänen im gesamten Stadtgebiet
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026
Planungsanlass und –intention:
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt 110 fehlerhaft zustande gekommene sowie 19 nicht auffindbare Bebauungspläne aufzuheben. Die insgesamt 129 Bebauungspläne wurden bereits seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr zur Beurteilung von Bauvorhaben angewendet. Da die Verwaltung jedoch keine Nichtanwendungs- oder Normverwerfungskompetenz hat, müssen diese Bebauungspläne nun klarstellend aufgehoben werden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird damit ein transparenter und eindeutiger Rechtszustand geschaffen.
Planverfahren:
Die Bebauungspläne werden im Regelverfahren aufgehoben.
Hinweis zu Stellungnahmen:
In den Stellungnahmen sollten Bezeichnung und Orts- bzw. Stadtbezirk des Bebauungsplans, auf den sich die Stellungnahme bezieht, angegeben werden.
Aufhebungssatzung inklusive Planunterlagen:
Die Bezeichnungen sowie, soweit bekannt, die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind nachfolgend, nach Ortsbezirken gegliedert, dargestellt.
Weitere Infos zu den einzelnen Bebauungsplänen können der jeweiligen Aufhebungssatzung und Begründung entnommen werden.
Kernstadt
Ortsbezirke
Bei Bedarf sind die aufzuhebenden Bebauungspläne im Original in der Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße einsehbar!
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin unter 06321-8551306