Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG)

Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) können Sie finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungsaufgaben oder für eine berufliche Selbstständigkeit weiterzuqualifizieren. Gefördert werden über 700 Fortbildungsabschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung, beispielsweise:

  • Meisterin oder Meister

  • Fachwirtin oder Fachwirt

  • Technikerin oder Techniker

  • Staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher

Voraussetzung ist, dass Sie die erforderliche berufliche Vorqualifikation für die gewählte Fortbildung mitbringen.

Die Förderung umfasst unter anderem:

  • Zuschüsse und Darlehen zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Unterstützung beim Lebensunterhalt (bei Vollzeitmaßnahmen)

Die Fortbildung kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden. Eine Förderung ist auch für mehrere aufeinanderfolgende Maßnahmeabschnitte möglich. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung bei einem geeigneten Träger durchgeführt wird, etwa bei einem öffentlichen, staatlich anerkannten oder zertifizierten Anbieter.

Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu 15.000 Euro gefördert werden. Die Hälfte davon wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden, die andere Hälfte wird als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)bereitgestellt. Bei erfolgreichem Abschluss kann ein Teil des Darlehens erlassen werden, unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig bei einer Existenzgründung.

Auch fachpraktische Arbeiten, wie beispielsweise ein Meisterprüfungsprojekt, werden unterstützt. Hier können bis zu 2.000 Euro für Materialkosten gefördert werden, ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen.

Für den Darlehensanteil besteht ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei.

Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten Sie bei Vollzeitmaßnahmen. Eltern profitieren von erhöhten Zuschüssen, und Alleinerziehende können zusätzlich einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für Kinder unter 14 Jahren erhalten. Einkommen, Vermögen und andere staatliche Leistungen werden dabei berücksichtigt. Der Unterhaltsbeitrag muss nicht zurückgezahlt werden.

Auch ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller können gefördert werden, zum Beispiel wenn sie Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind, über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen oder sich bereits mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben.