Hambach: Café und WC auf «Grüner Insel» geplant

Eine Bäckerei aus der Region möchte auf der Grünanlage „Grüne Insel“ an der Weinstraße in Hambach eine kleine Verkaufsstelle mit Café und Toilettenanlage errichten. Dafür hat der Stadtratsausschuss für Bau, Planung und Verkehr in öffentliche Sitzung den Weg freigemacht.

Der Ausschuss sowie zuvor auch der Ortsbeirat Hambach haben mit jeweils nur einer Gegenstimme zugestimmt, dass für das Bauprojekt von den Bestimmungen des Bebauungsplans abgewichen werden darf. Grundsätzlich ist für das Grundstück eine reine Grünfläche vorgesehen. Die gesamte „Grüne Insel“ gehört der Stadt. Für das Vorhaben soll ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden. Somit bleibt das Grundstück weiterhin im Eigentum der Stadt und die baulichen Anlagen müssen nach Nutzungsende wieder entfernt werden.

Planungen nach Wunsch des Hambacher Ortsbeirats

Die Planungen resultieren aus dem Wunsch des Hambacher Ortsbeirats, einen attraktiven Treffpunkt, ein kleines Café und eine öffentliche Toilette zu schaffen. Außerdem soll der Backwaren-Verkauf als Ersatz für den weggefallenen Verkaufsstand vor dem ehemaligen „Netto“-Markt in unmittelbarer Nähe dienen. Die 1.700 Quadratmeter große Grünanlage wird bisher kaum genutzt und dient vor allem als Auslauffläche für Hunde.

Der Wunsch nach mehr öffentlichen Toiletten wird wiederholt an die Stadtverwaltung herangetragen. Aus wirtschaftlichen Gründen kann die Stadt aber nur in Ausnahmefällen (Kernstadt und Abenteuerspielplatz) Toilettenanlagen selbst betreiben. Daher wird – ähnlich wie beim Café Winzig am Grünzug Wallgasse – in Hambach ein Modell angestrebt, bei dem gastronomische Nutzung und öffentliches WC miteinander kombiniert werden.

Bäckerei muss öffentliche Toilette betreiben

Die Bäckerei erklärt sich bereit, eine Toilette zu bauen und zu betreiben. Ausgehandelt werden muss noch, ob es sich, wie vom Bauausschuss gewünscht, um ein barrierefreies WC handeln wird.

Die Bäckerei plant mit knapp 55 Quadratmetern Nutfläche ein relativ kleines Gebäude sowie eine 35 Quadratmeter große Terrasse mit Außenbestuhlung. Der Eingang wird nach Westen ausgerichtet, zur Verlängerung der Winterbergstraße hin. Dort sollen auch zwei Autostellplätze auf der Grünfläche parallel zur Winterbergstraße-Verlängerung (diese heißt hier offiziell auch Weinstraße) entstehen. So soll vermieden werden, dass der Durchgangsverkehr auf der östlich vorbeiführenden Weinstraße durch Autos behindert wird, die vor der künftigen Verkaufsstelle halten.

Alle Bäume bleiben stehen

Der Schaffung der beiden Stellplätze ist im Zusammenhang mit dem Verkaufs- und Gastronomieangebot baurechtlich zwingend. Geplant sind zudem Fahrradabstellanlagen. Der Flächenbedarf für Stellplätze und Fahrradbügel liegt bei etwa 35 Quadratmetern.

Der geplante Standort relativ mittig auf der Grünen Insel wurde so gewählt, dass weder Bäume noch unterirdische Leitungen beeinträchtigt werden. Der gesamte Baumbestand bleibt erhalten.

Belebung der Grünanlage

Im Verhältnis zur Gesamtfläche der Grünanlage handelt es sich um ein sogenanntes untergeordnetes Bauvorhaben. Die Befreiung vom Bebauungsplan ist zudem deshalb vertretbar, da das Projekt zur Belebung der Grünanlage beitragen soll und das insbesondere vom Ortsbeirat bekundete öffentliche Interesse unterstützt.

Fläche bleibt im städtischen Eigentum

Zur Umsetzung des Projekts soll der Bäckerei ein Erbbaurecht eingeräumt werden. Dieses ermöglicht es, ein Gebäude auf einem städtischen Grundstück zu errichten, ohne das Grundstück selbst zu erwerben. Das Eigentum verbleibt bei der Stadt. Der Erbbauberechtigte zahlt hierfür einen jährlichen Erbbauzins, der sich an der überbauten Fläche und dem Bodenrichtwert orientiert und an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gekoppelt ist. In die Berechnung werden neben der Gebäudegrundfläche auch die Terrasse sowie die erforderlichen Stellplätze einbezogen.

Wesentliche Rahmenbedingungen des geplanten Erbbaurechts sind die öffentliche Nutzung der Toiletten während der Öffnungszeiten sowie die Verpflichtung zum Rückbau des Gebäudes, sollte die Nutzung künftig aufgegeben werden.

Der Erbbaurechtsvertrag wird derzeit vorbereitet. Vor dessen Abschluss wird das Vorhaben nochmals dem Hauptausschuss des Stadtrats zur Beschlussfassung vorgelegt. 

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Autor: Pressestelle, 16.03.2026