Bebauungsplan ''Zwischen Speyerdorfer Straße und Louis-Escande-Straße'' im Stadtbezirk 32 

Planungsanlass und -intention

Ziel der Planung ist einerseits die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die Errichtung des Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer der Pfalz unter Berücksichtigung der bestehenden angrenzenden Nutzungen. Durch die Planung sollen der Bildungsstandort Neustadt an der Weinstraße gestärkt, zusätzliche Ausbildungsplätze vor Ort geschaffen und das lokale Handwerk unterstützt werden. Ein weiteres Ziel ist die Bereitstellung von Gewerbefläche für lokale als auch für externe Unternehmen, damit verbunden die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vor Ort sowie die Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen. Durch die direkte räumliche Nähe zum geplanten Berufsbildungs- und Technologiezentrum sollen Synergieeffekte entstehen.
Sowohl für das Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz als auch für die Bereitstellung der Gewerbeflächen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen mittels Bebauungsplan zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Speyerdorfer Straße und Louis-Escande-Straße“ wurde am 16. April 2024 durch den Stadtrat beschlossen und erfolgt im
Regelverfahren mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung. Umweltbericht und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung liegen noch nicht vor, sondern werden erst zum Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Die Planung entspricht nicht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans 2005 (FNP). Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB Rechnung zu tragen, ist der FNP zu ändern.
Die erforderliche FNP-Änderung wird in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 eingebettet.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf circa 12,3 Hektar und umfasst vollständig die Flurstücke mit den Nummern 2762/6, 2763/14, 2763/15, 2778/5, 2778/6, 2778/7, 2778/8, 2778/10, 2778/11, 2778/12, 2778/13, 2778/15, 2778/16, 2778/17, 2779/4, 2786/1, 2786/2, 2786/3, 2787/2, 2787/3, 2787/4, 2788/4, 2788/5, 2788/6, 2789/2, 2789/3, 2789/4, 2790/2, 2790/3, 2790/4, 2791/4, 2791/5, 2791/6, 2792/16, 2792/17, 2792/18, 2792/21, 2792/22, 2792/23, 2793/4, 2793/5, 2793/6, 2796/1, 2796/2, 2796/3, 2798, 2799, 2799/3, 2800, 2800/3, 2800/4, 2801, 2802, 2802/3, 2803, 2804/2, 2804/3, 2804/4, 2804/9, 2804/15, 2804/17, 2804/19, 2805/4, 2805/6, 2806, 2806/3, 2808/2, 2809, 2810, 2810/2, 2810/6, 2810/7, 2811, 2813, 2813/2, 2813/5, 2814/3, 2814/5, 2814/6, 2814/7, 2814/8, 2815, 2816, 2817, 2818/4, 2819/3, 2819/4, 2820/3, 2820/4, 2820/5, 2821/2, 2821/3, 2821/6, 2822/4, 2822/5, 2823/6, 2823/7, 2823/8, 2823/9, 2824/2, 2824/3, 2824/4, 2825/5, 2825/6, 2827/5, 2827/6, 2828/7, 2828/8, 2833/8, 2833/9, 2833/10, 2833/13, 3488/24, 3488/25 und 3488/26 (Gemarkung Neustadt) sowie teilweise die Flurstücke mit den Nummern 2762/7, 2821/4 und 3741/18 (Gemarkung Neustadt).

Grafisch ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Planzeichnung zu entnehmen.

Verfahrensstand

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 28.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025 durchgeführt.