Bebauungsplan "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14

Planungsanlass und -intention

Das bestehende, aus dem Jahr 1976 stammende Gebäude der Georg-von-Neumayer Realschule plus weist technische Mängel auf und wird den Anforderungen sowohl an eine zeitgemäße und sparsame Energieversorgung als auch den baulichen Brandschutz nicht mehr gerecht. Neben dem festgestellten Sanierungsbedarf liegt darüber hinaus eine Überdimensionierung des Gebäudes für die aktuelle und zu erwartende Schülerzahl vor. Aus genannten Gründen wurden Sanierung bzw. Neubau einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen. Auf der Grundlage dieser Untersuchung hat der Stadtrat am 15.12.2020 beschlossen, einen Neubau der Realschule plus zu errichten und das Bestandsgebäude nach erfolgtem Neubau abzureißen. Für den Neubau der Realschule plus wurde daraufhin ein Architekturwettbewerb inklusive städtebaulichem Ideenteil durchgeführt. Der Siegerentwurf bildet nun die Grundlage für den Neubau der Realschule plus, südöstlich des bestehenden Gebäudes, als ersten Baustein einer potenziell gesamthaften städtebaulichen Entwicklung. Am 20.02.2024 erfolgte im Stadtrat die Vergabe für die Objekt- und Freianlagenplanung zum Neubau der Realschule plus.

Für die Realisierung ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts notwendig. Der wirksame Bebauungsplan „Im Böbig“ weist für den betreffenden Bereich zwar Flächen für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Schule sowie Sportplätze und öffentliche Parkflächen aus, allerdings können bei der Errichtung des Neubaus der Realschule plus die festgesetzten Baugrenzen nicht eingehalten werden.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage zur Realisierung eines, den heutigen Anforderungen gerecht werdenden, Bildungs- und Betreuungsangebotes im Kontext eines attraktiven und zukunftsfähigen „Campus Böbig“. Damit verbunden ist die Errichtung des Neubaus der Realschule plus sowie einer nördlich dazu an der Landwehrstraße perspektivisch geplanten Kindertagesstätte, zur möglichen Verlagerung der nahgelegenen, bestehenden und ebenfalls sanierungsbedürftigen Kindertagesstätte Landwehrstraße, jeweils mit den zugehörigen Außenbereichen und untergeordneten Nutzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14 erfolgt im Regelverfahren mit zwei Beteiligungsstufen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB unter Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Erstellung des Umweltberichtes gemäß § 2a S. 3 BauGB.

Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße teilweise geändert (vgl. Flächennutzungsplan-Neuaufstellung „Im Böbig“).

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beläuft sich auf ca. 3,5 ha und umfasst vollständig die Flurstücke Nrn. 1679/1, 1680/1, 1672/14, 1672/15, 1672/16, 1682/1, 1683/1, 1684/1, 1708/6 (Gemarkung Neustadt) sowie teilumfänglich das Flurstück Nr. 1672/20 (Gemarkung Neustadt). Bis auf zwei Grundstücke befinden sich alle in städtischem Eigentum. Die beiden Restflächen (Flurstücke Nrn. 1672/16 und 1684/1) sind vertraglich gesichert.

Grafisch ist die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Planzeichnung zu entnehmen. 

Verfahrensstand

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 23.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024 durchgeführt.