Bebauungsplan ''Landesgartenschau, I. Änderung'' in den Stadtbezirken 14 u. 31
Planungsanlass und -intention
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2028 erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele wurde der Bebauungsplan „Landesgartenschau“ am 13.02.2025 wirksam. Allerdings trifft dieser Bebauungsplan ausschließlich Festsetzungen zu den Daueranlagen.
Inzwischen ist von der LGS gGmbH die Planung für den Durchführungszeitraum fertiggestellt. Neben den textlichen Festsetzungen für die temporären Nutzungen durch die Landesgartenschau muss nun auch die Folgenutzung für das ehemalige Abfallwirtschaftszentrum bauplanungsrechtlich gesichert werden. Da diese Flächen bisher nicht überplant waren, wurde der bisherige Geltungsbereich entsprechend erweitert. Auf den Flächen des ehemaligen Abfallwirtschaftszentrums und der ehemaligen Schlichtwohnungen soll ein naturnaher Campingplatz entstehen. Dieser wird als Sondergebiet, dass der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Campingplatz und Ferienhäuser“ ausgewiesen.
Das Plangebiet wird ungefähr abgegrenzt durch
- den Harthäuserweg im Norden,
- die Branchweilerhofstraße im Osten,
- das Südufer des Speyerbaches im Süden und
- die Landwehrstraße im Westen.
Die wichtigsten städtebaulichen Ziele sind:
- Sicherung der öffentlichen Grünflächen mit ihren spezifischen Nutzungen,
- Sicherung der baulichen Anlagen und Nutzungen im Gartenschaugelände während des Durchführungszeitraums durch temporäre Festsetzungen,
- Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Gartenschaugeländes, insbesondere die Fortführung des Rad- und Fußweges aus den vorhandenen innerstädtischen Grünzügen in Richtung Osten,
- Sicherung der beiden bedeutenden Neustadter Fließgewässer Rehbach und Speyerbach, deren Verläufe unter Umständen geringfügig verändert werden,
- Sicherung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen in der Adolf-Kolpingstraße nördlich des Speyerbaches,
- Sicherung des Tierheimareals,
- Sicherung eines Campingplatzes mit Ferienhäusern
Darüber hinaus werden die Lage der Altdeponien „Haidmühle und Maifischgraben“ nachrichtlich zu übernehmen sein bzw. die bekannten Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen sein.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nun exakt die Grenzen der avisierten Flächen der Landesgartenschau im Durchführungszeitraum. Auch die nördlich gelegenen Flächen des DLR, die auch in die LGS integriert sein werden, sind nun innerhalb des Geltungsbereiches, einzig um die Zulässigkeit der notwendigen Zaunanlage bauplanungsrechtlich zu sichern.
Verfahrensstand
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 04.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025 durchgeführt.