Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Nur Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis geführt sind, können an der Landtagswahl am 22. März 2026 teilnehmen. 

Bitte beachten Sie hierfür die folgenden Informationen: 

▶ Information und Merkblatt zur Beantragung

▶ Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis