Beglaubigungen einer Unterschrift
Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Das Dokument muss auch in deutscher Sprache vorliegen.
Benötigen Sie nachträglich eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde, ist hierfür das Standesamt zuständig, das die Urkunde ausgestellt hat. Nur bei diesem Standesamt erhalten Sie dann eine neu ausgestellte Urkunde.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei uns. Hierbei informieren wir Sie, was Sie zum Termin mitbringen müssen.
Für Beglaubigungen fallen (mit wenigen Ausnahmen) Gebühren an, die Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.