Dokumente/Kopien beglaubigen
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Sie können schriftliche Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie angebracht.
Benötigen Sie nachträglich eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde, ist hierfür das Standesamt zuständig, das die Urkunde ausgestellt hat. Nur bei diesem Standesamt erhalten Sie dann eine neu ausgestellte Urkunde.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns. Hierbei informieren wir Sie, was Sie zum Termin mitbringen müssen.
Für Beglaubigungen fallen (mit wenigen Ausnahmen) Gebühren an, die Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.