Gesetzliche Grundlagen
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt gemäß § 69 Schulgesetz Rheinland-Pfalz, § 33 Privatschulgesetz, der Landesverordnung über die Einkommensgrenze bei der Übernahme von Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie der Satzung (vom 20.07.2023) über die Schülerbeförderung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.