Anerkennung nach der Geburtsbeurkundung

Sie haben grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit eine Vaterschaftsanerkennung abzugeben. Auch hier ist wieder die Zustimmung der Mutter erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie hierfür bei uns telefonisch oder per E-Mail einen Termin. In diesem Gespräch informieren wir Sie dann über die in Ihrem individuellen Fall vorzulegenden Unterlagen und gegebenenfalls weiteren erforderlichen Zustimmungen.