Familiennamen des/der Ehegatten nach Auflösung der Ehe ändern

Ist Ihre Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, können Sie wieder Ihren zuvor geführten Namen annehmen. Es ist auch die Bestimmung eines Doppelnamens oder der Widerruf eines solchen möglich. 

Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.