Familienname des/der Ehegatten während der Ehe ändern

Falls Sie bei der Eheschließung keine Erklärung zum Ehenamen abgegeben haben und nachträglich einen gemeinsamen Namen wünschen, können Sie diesen jederzeit während der bestehenden Ehe nachträglich bestimmen. (Namensführung in der Ehe)

Ein Ehegatte, der einen Begleitnamen führt, kann diesen widerrufen, um nur noch den Ehenamen zu führen.

Sofern Sie einen gemeinsamen Namen bis zum 30.04.2025 bestimmt haben, können Sie diesen einmal gemeinsam widerrufen und nach den neuen Rechtsnormen neu bestimmen. Ein Wechsel lediglich auf den „anderen“ Namen (Geburtsname der Person, der nicht Ehename geworden ist) ist nicht möglich.

Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.