Namensführung in der Ehe
Sie können für Ihre Ehe einen gemeinsamen Namen wählen. Zur Auswahl stehen der aktuelle Familienname sowie der Geburtsname eines Ehegatten. Als der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen dem neuen Ehenamen voranstellen oder hinzufügen (Begleitname).
Sie können in Ihrer Ehe auch einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Dieser wird aus dem Geburtsnamen oder dem aktuell geführten Familiennamen von Ihnen beiden gebildet. Die Reihenfolge legen Sie hierbei selbst fest.
Bei der Bildung eines Doppelnamens können Sie entscheiden, ob Sie diesen mit oder ohne Bindestrich führen möchten.
Falls Sie keine Erklärung zum Ehenamen abgeben, behalten Sie beide den vorher geführten Namen.
Familienname des/der Ehegatten während der Ehe ändern
Falls Sie bei der Eheschließung keine Erklärung zum Ehenamen abgegeben haben und nachträglich einen gemeinsamen Namen wünschen, können Sie diesen jederzeit während der bestehenden Ehe nachträglich bestimmen. (Namensführung in der Ehe)
Ein Ehegatte, der einen Begleitnamen führt, kann diesen widerrufen, um nur noch den Ehenamen zu führen.
Sofern Sie einen gemeinsamen Namen bis zum 30.04.2025 bestimmt haben, können Sie diesen einmal gemeinsam widerrufen und nach den neuen Rechtsnormen neu bestimmen. Ein Wechsel lediglich auf den „anderen“ Namen (Geburtsname der Person, der nicht Ehename geworden ist) ist nicht möglich.
Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.
Familiennamen des/der Ehegatten nach Auflösung der Ehe ändern
Ist Ihre Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, können Sie wieder Ihren zuvor geführten Namen annehmen. Es ist auch die Bestimmung eines Doppelnamens oder der Widerruf eines solchen möglich.
Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.