Einmalige Neubestimmung des Familiennamens durch Volljährige
Als Volljähriger haben Sie die Möglichkeit, den Namen des Elternteils zu erhalten, der nicht Ihr Name geworden ist. Das ist nur möglich, wenn die Eltern nie einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben. Hierfür ist eine Erklärung erforderlich.
Auch ein Doppelname ist möglich.
Im Anschluss müssen Sie (eine) neue Urkunde(n) beantragen.
Hierfür können Gebühren anfallen, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.