Namensänderung nach Scheidung der Eltern/Tod eines Elternteils
Sie als Eltern waren verheiratet, führten einen gemeinsamen Namen und die Ehe besteht nun nicht mehr (Scheidung/Tod). Der Elternteil, der seinen vorherigen Namen wieder angenommen hat, kann dem Kind diesen Namen durch eine Erklärung weitergeben.
Auch einen Doppelnamen können Sie hierbei wählen.
Dies ist auch für Volljährige möglich.
Eventuell sind zusätzliche Einwilligungen notwendig.
Im Anschluss müssen Sie (eine) neue Urkunde(n) für Ihr Kind beantragen.
Hierfür können Gebühren anfallen, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.