Rückbenennung

Um eine Einbenennung Ihres Kindes rückgängig zu machen, müssen Sie eine Erklärung über eine sogenannte Rückbenennung abgeben.

Für Volljährige ist ebenfalls eine Rückbenennung möglich.

Eventuell sind zusätzliche Einwilligungen notwendig.

Im Anschluss müssen Sie evtl. neue Urkunden beantragen.

Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.