Einbenennung

Sie können bei uns im Standesamt als Elternteil für Ihr Kind eine Einbenennung vornehmen. Voraussetzungen hierfür sind:

- Sie haben eine Person geheiratet, die nicht Elternteil Ihres Kindes ist und 

- Sie führen einen gemeinsamen Ehenamen und

- Ihr Kind wohnt in Ihrem gemeinsamen Haushalt.

Auch einen Doppelnamen können Sie in diesem Fall wählen.

Für Volljährige ist ebenfalls eine Einbenennung möglich, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz mit dem entsprechenden Elternteil.

Eventuell sind zusätzliche Einwilligungen notwendig.

Im Anschluss müssen Sie evtl. neue Urkunden beantragen.

Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.