Erstreckung des Ehenamens
Bestimmen Sie als Eltern nach der Geburt Ihres Kindes einen Ehenamen, erhält Ihr Kind diesen gemeinsamen Namen automatisch, wenn es das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ist Ihr Kind über fünf Jahre alt, muss eine Erklärung abgegeben werden, wenn es diesen Namen ebenfalls führen soll.
Im Anschluss müssen Sie (eine) neue Urkunde(n) für Ihr Kind beantragen.
Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.