Nachträgliche Namensbestimmung
Nachdem Sie nachträglich die gemeinsame Sorge für Ihr Kind begründet haben (Sorgeerklärung oder Eheschließung), können Sie für Ihr Kind einen neuen Familiennamen bestimmen. Hier kann auch ein Doppelname gewählt werden.
Im Anschluss müssen Sie (eine) neue Urkunde(n) für Ihr Kind beantragen.
Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.