Namenserteilung
Als allein sorgeberechtigter Elternteil können Sie Ihrem Kind durch eine Erklärung den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Elternteils erteilen. Hier ist es auch möglich, einen Doppelnamen zu wählen. Dieser Namenserteilung muss der andere Elternteil zustimmen.
Im Anschluss müssen Sie (eine) neue Urkunde(n) für Ihr Kind beantragen.
Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.