Vorname

Den Vornamen Ihres Kindes bestimmen Sie als sorgeberechtigte Eltern.

Sind Sie als Eltern beide sorgeberechtigt, müssen Sie den/die Vornamen Ihres Kindes gemeinsam bestimmen. Hierfür ist von Ihnen beiden eine Unterschrift auf der Geburtsanzeige notwendig (siehe Geburt in Neustadt an der Weinstraße).

Sind Sie als Elternteil alleine sorgeberechtigt, so dürfen Sie den/die Vornamen Ihres Kindes alleine bestimmen.

Sie können einen oder mehrere Vornamen für Ihr Kind bestimmen. Möchten Sie, dass Vornamen mit einem Bindestrich verbunden werden, gelten diese dann als ein Vorname.

Es wird nicht zwischen dem Rufnamen und weiteren Vornamen unterschieden. Alle Vornamen sind gleichwertig.

Nach Abschluss der Beurkundung können Vornamen nicht mehr geändert werden.