Namensänderung aus wichtigem Grund (öffentlich-rechtliche Namensänderung)
Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter.
Zur Klärung, ob es sich bei Ihrem Anliegen um ein Verfahren der öffentlich-rechtlichen Namensänderung handelt, ist zunächst eine Beratung erforderlich. Bei diesem Beratungsgespräch erhalten Sie weitere Auskunft über die individuell vorzulegenden Unterlagen. Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Wohnen Sie in Neustadt an der Weinstraße, sind wir beim Standesamt für Ihre Namensänderung zuständig.