Angleichungserklärung
Als Spätaussiedler oder eingebürgerte Person können Sie Ihren Namen dem deutschen Recht angleichen. Dies gilt dann, wenn Sie Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben und sich Ihre Namensführung jetzt nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland). Unter diesen Voraussetzungen können Sie Ihren Namen an eine in Deutschland übliche Schreibweise oder Gliederung (Vor- und Nachname) anpassen. Die Erklärung ist auch für Kinder möglich.
Hierfür fallen Gebühren an, welche Sie vor Ort bar oder mit Karte begleichen können.