Anzeige durch Privatperson

Es steht Ihnen natürlich frei, sich selbst um die Anzeige und die Beurkundung des Sterbefalles zu kümmern. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, Hospiz oder einer ähnlichen Einrichtung ereignet, benötigt das Standesamt die schriftliche Sterbefallanzeige der jeweiligen Einrichtung.

Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus dem Familienstand und der individuellen Lebenssituation der verstorbenen Person. Diese erfahren Sie bei der Terminvereinbarung direkt von uns.

Sollten Sie nicht ausreichend deutsch sprechen oder verstehen, brauchen Sie für Ihren Termin beim Standesamt eine dolmetschende Person. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie die deutsche Sprache sicher beherrschen und sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen können.