Nach Abschluss der Beurkundung
Nachdem die Beurkundung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns kostenfrei 3 Urkunden, mit denen Sie bestimmte Behördengänge erledigen können. Diese sind mit einer Zweckbindung versehen und für folgende Anträge zu nutzen:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Mutterschaftshilfe (Krankenkasse der Mutter)
Gerne stellen wir Ihnen weitere Urkunden für private Zwecke aus. Sie können hier wählen zwischen folgenden Formaten:
- DIN A4
- DIN A5 (Stammbuchformat)
- Mehrsprachig (Formule A nach CIEC-Abkommen)
- Auszug aus dem Geburtenregister
Für diese Urkunden wird eine Gebühr erhoben, welche direkt vor Ort bar oder mit Karte zu entrichten ist.