Nach Abschluss der Beurkundung

Nachdem die Beurkundung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns kostenfrei 3 Urkunden, mit denen Sie bestimmte Behördengänge erledigen können. Diese sind mit einer Zweckbindung versehen und für folgende Anträge zu nutzen:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse der Mutter)

Gerne stellen wir Ihnen weitere Urkunden für private Zwecke aus. Sie können hier wählen zwischen folgenden Formaten:

  • DIN A4
  • DIN A5 (Stammbuchformat)
  • Mehrsprachig (Formule A nach CIEC-Abkommen)
  • Auszug aus dem Geburtenregister

Für diese Urkunden wird eine Gebühr erhoben, welche direkt vor Ort bar oder mit Karte zu entrichten ist.