Anmeldung der Eheschließung

Sobald Ihnen alle erforderlichen Originaldokumente vorliegen, können Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung mit uns vereinbaren. Dieser Termin darf frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin stattfinden. Damit wir Ihnen die notwendingen Unterlagen für die Anmeldung zusammenstellen können, senden Sie uns bitte vorab den ausgefüllen Fragebogen online zu.

Mindestens ein Eheschließender spricht/versteht nicht ausreichend deutsch

Sollten Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen und verstehen, benötigen Sie für Ihre Besuche beim Standesamt eine dolmetschende Person für Ihre Muttersprache. 

Eine Auflistung von Dolmetschern finden Sie unter: http://www.justiz-dolmetscher.de/

Sie können aber auch eine Privatperson mitbringen, die von uns als Dolmetscher vereidigt wird. Diese Person muss Ihre Muttersprache und die deutsche Sprache sicher beherrschen. Zudem darf sie nicht selbst Beteiligter in dem Verfahren sein und muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.


Ausländische Urkunden

Ausländische Urkunden sind immer im Original mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Die Übersetzung muss von einer in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Person erfolgen. Eine Auflistung von Übersetzern finden Sie unter Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Das sollten Sie wissen

Für unser gemeinsames Gespräch bei der Eheanmeldung machen Sie sich im Vorfeld gerne schon Gedanken zu folgenden Punkten:

  • Termin und Ort
    • Wann und wo möchten Sie heiraten?
  • Ehename
    • Welchen Namen möchten Sie in Zukunft führen?
  • Namensführung von vor sowie in der Ehe geborenen Kindern
    • Welchen Nachnamen sollen Ihre Kinder zukünftig tragen?
  • Anzahl, Format und Art der Urkunden
    • Wie viele Eheurkunden benötigen Sie? In welchem Format sollen diese ausgestellt werden? Benötigen Sie evtl. internationale Urkunden?

Die Eheanmeldung ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden unmittelbar mit der Anmeldung fällig und können bar oder mit Karte bezahlt werden.

Für die Anmeldung der Eheschließung müssen beide Verlobte persönlich erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Vollmacht der abwesenden Person vorlegen.

Ansprechpartner: