Mindestens ein Eheschließender hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
Je nach individueller Situation sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Einige Daten können wir bei Behörden abrufen, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Hat eine der Personen, die heiraten möchten, keine deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Ehefähigkeitszeugnis und/oder bestimmte weitere Dokumente aus dem Heimatland benötigt. Unter Umständen ist auch das zuständige Oberlandesgericht zu beteiligen.
Sobald wir Ihre Angaben geprüft haben, informieren wir Sie per E-Mail darüber, welche Unterlagen wir darüber hinaus von Ihnen benötigen. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.