Aktuelle Abrechnungen


AE 7 - Hambacher Höhe West

Maßnahme Humboldtstraße

Die 1967 hergestellte Verkehrsanlage "Humboldtstraße" wurde bereits in den Jahren 2021 bis 2022 erneuert. Vom Ausbau betroffen waren die Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehwege. Der grundlegende Ausbau war notwendig geworden, da die Fahrbahn und Gehwege irreparable Schäden wie Risse, Fehlstellen und Setzungen aufwiesen. Der Straßenkörper wurde in Asphaltbauweise hergestellt. Um einen tragfähigen Untergrund zu gewährleisten wurden Bodenverbesserungen durch Bodenaustausch durchgeführt. Zudem wurde hinsichtlich der Anforderungen an die Frostsicherheit eine Frostschutzschicht eingebaut. Auch wurde der südliche Gehweg in Pflasterbauweise sowie mit einer Frostschutzschicht und einer Schottertragschicht ertüchtigt. Auf der Nordseite wurde ein Schrammbord hergestellt und die Übergänge zur Stützmauer ausgepflastert.

Darüber hinaus wurde vor der eigentlichen Straßenbaumaßnahme die vorhandene Stützmauer instandgesetzt und die vorhandene Beleuchtungsanlage auf LED-Technik umgestellt. Die Aufwendungen dieser beiden Maßnahmen bleiben jedoch bei der Beitragsermittlung unberücksichtigt.

Im Zuge der Baumaßnahme haben auch die Stadtwerke GmbH und der Eigenbetrieb Stadtentsorgung (ESN) die Ver- bzw. Entsorgungsleitungen in erforderlichem Umfang saniert.

Für die beitragsfähige Maßnahme werden für die Jahren 2018; 2021 – 2024 wiederkehrende Ausbaubeiträge festgesetzt und erhoben.

Maßnahmen Hohmauerweg und Sonnenstraße

In den beiden Verkehrsanlagen wurden im Jahr 2024 an den Beleuchtungsanlagen die Leuchtenköpfe ausgetauscht. Dies stellt jeweils eine beitragsfähige Erneuerungsmaßnahme dar. Die beitragsfähigen Kosten werden im Rahmen des Abrechnungsjahres 2024 mit erhoben.

AE 9 - Böbig

Maßnahme Harthäuserweg

Nach Beschluss vom 27.10.2020 des Ausschusses für Bau, Planung und Verkehr wurde die Straße „Harthäuserweg“ einem Vollausbau unterzogen. Die Baumaßnahme wurde Mitte 2025 nach rd. 15-monatiger Bauzeit abgeschlossen.

Ein Ausbau war notwendig geworden, da die Verkehrsanlage den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gerecht wurde. So wies die Fahrbahn des Harthäuserwegs erhebliche Fahrbahnschäden auf. Das Schadensbild war durch Querrisse, Längsrisse und Netzrisse, Ausmagerungen mit Kornausbrüchen sowie Aufbrüchen in der Deckschicht gekennzeichnet.

Im Zuge dessen wurde auch die Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Technik umgestellt und auch um weitere Leuchten ergänzt.

Die oben beschriebenen Maßnahmen stellen eine beitragsfähige Erneuerung und Erweiterung dar, für die nun wiederkehrende Ausbaubeiträge festgesetzt und erhoben werden. Dabei werden die jährlichen Aufwendungen berücksichtigt und jeweils mit Bescheid festgesetzt.