Gestaltungssatzungen für unsere Weindörfer

Unsere Weindörfer haben Charakter – und den wollen wir bewahren! Daher wird das charakteristische Ortsbild unserer Weindörfer geschützt durch eine Gestaltungssatzung, die Vorgaben zur äußeren Gestaltung von Gebäuden macht und das Ortsbild sichert. Aktuell werden diese Vorgaben unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Merkmale der Ortsteile sowie zeitgemäßer Inhalte, wie energieeffizientes und nachhaltiges Bauen, überarbeitet. Künftig wird für jedes Weindorf eine eigene Gestaltungssatzung aufgestellt. Erfahren Sie hier, was geplant ist und wie der Prozess abläuft.